Kostenabrechnung mit der Beihilfe

Kostenabrechnung: So rechnen Sie die Krankheitskosten mit der Beihilfe ab

Zur Kostenabrechnung reicht die Vorlage von Rechnungsduplikaten oder Kopien. Senden Sie keine Originale an die Beihilfestelle.

Die Belege zur Kostenabrechnung müssen folgende Angaben enthalten: 
Den Rechnungsaussteller, die behandelte Person, den Rechnungsbetrag, das Rechnungsdatum, die Spezifikation der erbrachten Leistungen und bei Krankheitsaufwendungen: Die Diagnose und den Zeitraum der Behandlung.

Die verbleibenden Restkosten können Sie mit der zuständigen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.
Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Kostenabrechnung über eine Chipkarte bzw. den Krankenschein. Anstelle der Sachleistungen und Dienstleistungen können Sie auch die Kostenerstattung wählen.

Privatversicherte müssen die Rechnungen grundsätzlich im Rahmen der Kostenerstattung für die Kostenabrechnung selbst geltend machen. Hierbei ist das Verfahren analog zur Festsetzungsstelle, jedoch mit meist schnellerer Erstattung der Restkosten.
Zusätzlich werden über möglichst vorhandene Beihilfeergänzungstarife auch Kosten für Medikamentenzuzahlung oder Zuzahlungen für Hilfsmittel erstattet.

Einen individuellen Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte erhalten Sie hier bei Info-Beihilfe.

Abwicklung der Abrechnung von Arztrechnungen

Die Krankheitskosten sind für die Kostenabrechnung also grundsätzlich durch Rechnungen (Belege) nachzuweisen. Für Sie als Beamten erfolgt die Abwicklung so, dass Sie sich als Privatpatient behandeln und eine Rechnung vom behandelnden Arzt ausstellen lassen, die auch privat zu bezahlen ist.

Sind beihilfekomplementäre Quotentarife abgeschlossen, ist ein Einzelnachweis durch den privaten Krankenversicherer nicht notwendig.

Es reicht aus, wenn der Beihilfeberechtigte beim ersten Beihilfeantrag durch eine Bescheinigung seines privaten Krankenversicherers nachweist, zu welchen Prozenttarifen er und seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen versichert sind.

Die Beihilfestellen der Bundesländer und des Bundes finden Sie hier: Beihilfestelle
Das Team von Info-Beihilfe sendet Ihnen gerne weitere Informationen zur Restkostenversicherung.

Der umfassende PKV Vergleich

Die Auswahl der richtigen PKV unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig, um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.

Ein Service von unserem Expertenteam bei Info-Beihilfe.de:
Kostenlos und individuell.

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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