Beamte und Beamtenanwärter

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Wichtige Versicherungen für Beamte



Für Beamte gelten meist andere Regelungen als für Selbstständige, Angestellte oder Freiberufler. Bedingt durch die berufliche Tätigkeit tragen Sie oft auch ganz andere berufsspezifische Risiken - sie werden zum Beispiel nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig und sie haften für Ereignisse, die sie in Rahmen ihres Dienstverhältnisses verschulden. Auch die Versorgung im Krankheitsfall funktioniert bei Beamten anders als in der freien Wirtschaft, denn sie erhalten Beihilfe. Deshalb sollten bei der Absicherung eines Beamten und seiner Angehörigen folgende Versicherungen nicht fehlen:

Krankenversicherung
Beamte und ihre Angehörige erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe auf ihre Krankheitskosten, die zwischen 50 und 80 Prozent der tatsächlichen Kosten beträgt. Die restlichen Kosten müssen Beamte selbst tragen. Diese Restkosten können Beamte durch eine private oder gesetzliche Krankenversicherung absichern. Die Restkostenversicherung ist seit 2009 gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte können wegen Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden. Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur dann, wenn eine Berufsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt ist. Ein Beamter ist aber nicht zwangsläufig berufsunfähig, wenn er dienstunfähig wird. Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit per Definition gleichstellt, sehr wichtig.

Diensthaftpflichtversicherung
Beamte haften für Schäden, die sie in Ausübung ihres Amtes verursachen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen. Oft ist die Diensthaftpflichtversicherung in Kombination mit einer preiswerten Privathaftpflichtversicherung zu haben.

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